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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Digitalkontor GmbH
Stand: Mai 2017
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I. GELTUNGSBEREICH

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Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der MW Digitalkontor GmbH – nachstehend als Digitalkontor bezeichnet - mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Geschäftskunden genannt, unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, der Annahme eines von uns unterbreiteten Angebotes oder der Entgegennahme von uns gelieferter Ware erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder für Digitalkontor ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung bis zu einer Änderung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem gleichen Kunden.

 

II. AUFTRAGSERTEILUNG / VERTRAGSSCHLUSS

 

1.Die Bestellung des Geschäftskunden ist ein Angebot an Digitalkontor zum Abschluss eines Vertrages. Digitalkontor bestätigt den Zugang des Angebots durch eine schriftliche Erklärung. Die Zugangsbestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Annahme des Angebotes

2. Dem Geschäftskunden obliegt eine unverzügliche Prüfung der Auftragsbestätigung und die Pflicht, eventuelle Abweichungen von der Bestellung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern schriftlich mitzuteilen, da sonst der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird.

3. Die Annahme des Angebotes durch Digitalkontor kann durch die Auslieferung der Ware erfolgen oder indem Digitalkontor dem Geschäftskunden in sonstiger Weise (etwa durch eine Transportinformation per E-Mail) die Annahme seiner Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

4. Angaben zur Beschaffenheit und Haltbarkeit einer Ware oder Leistung, insbesondere in Prospekten, Anzeigen, im Internetauftritt etc. enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 I BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben.

 

III. PREISE UND ZAHLUNG

 

1. Alle Preise sind Nettopreise in Euro, ausschließlich Reise-, Transport- , Versand-, Versicherungs- und Installationskosten. Diese werden gesondert berechnet. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von Digitalkontor.

2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Der Besteller kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Die Rechnung gilt zwei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen.

3. Kommt der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, so ist Digitalkontor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank seit Vertragsschluss zu fordern. Falls Digitalkontor ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Digitalkontor berechtigt diesen geltend zu machen.

 

IV. AUFRECHNUNGS-UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

 

1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Geschäftskunden nur zu, wenn seineGegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Digitalkontor unbestritten sind. 2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftskunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

V. LIEFERUNG UND VERSAND

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1. Die Produkte werden an den Ort geliefert, den der Geschäftskunde als Lieferanschrift bestimmt.

2. Digitalkontor ist zu einer Lieferung nicht verpflichtet, wenn diese durch höhere Gewalt unmöglich wird. Ein eventuell bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

3. Digitalkontor kann die Leistung verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen des Geschäftskunden an der Erfüllung des Kaufvertrages unverhältnismäßig wäre.

4. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen durch Digitalkontor sind zulässig, wenn sie für den Geschäftskunden nicht unzumutbar sind.

5. Die Transportgefahr trägt der Geschäftskunde auch bei frachtfreier Lieferung durch Digitalkontor. Die Entscheidung über die geeignete Versendungsform behält sich Digitalkontor vor.

6. Eventuell eingetretene Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

7. Liefert Digitalkontor die Produkte nicht oder nicht vertragsgemäß, hat der Geschäftskunde Digitalkontor schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, um die Leistung zu erbringen. Erst nach Ablauf der Nachfrist ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Die Liefer- und Leistungsverpflichtung von Digitalkontor steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

 

VI. LIEFERBESCHRÄNKUNGEN UND ÄNDERUNGEN

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1. Digitalkontor behält sich vor, wegen der schnellen Weiterentwicklung der technischen Geräte von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die im Angebot beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden.

2. Ist das bestellte oder ein gleichwertiges Produkt nicht verfügbar, weil Digitalkontor ohne eigenes Verschulden und nicht nur kurzfristig nicht mit dem Produkt beliefert wird, hat Digitalkontor das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Digitalkontor den Geschäftskunden unverzüglich darüber informieren, dass die Lieferung nicht möglich ist. Ist der Kaufpreis bereits gezahlt, wird er unverzüglich erstattet.

 

VII. GEWÄHRLEISTUNG

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1. Gewährleistungsansprüche des Geschäftskunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und Mängel ebenso unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Untersuchungspflicht des Bestellers umfasst dabei auch die probeweise Inbetriebnahme technischer Geräte, insbesondere von digitalen Displaysystemen und zugehöriger Peripherie sowie den Test nach Installation notwendiger Software unter praktischen Einsatzbedingungen. Bei unterlassener oder nicht Seite 2 von 3 rechtzeitiger Untersuchung oder Anzeige gilt die von Digitalkontor gelieferte Ware als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich später ein Mangel zeigt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung zunächst nicht erkennbar war und nach Auftreten nicht unverzüglich angezeigt wird.

2. Bei gleichzeitigem Bezug mehrerer austauschbarer und selbständig funktionsfähiger Einzelkomponenten, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf die jeweils mangelhafte Einzelkomponente.

3. Hat ein Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel, kann Digitalkontor entscheiden, ob der Mangel beseitigt oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Soweit Digitalkontor Teile austauscht, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum von Digitalkontor über.

4. Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersetzung des Produktes ist der Geschäftskunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Digitalkontor an die angegebene Rücksendeadresse unter Angabe der Auftragsnummer zu senden. Vor Rücksendung der Ware ist die Einwilligung von Digitalkontor einzuholen und die Art der Versendung abzustimmen.

5. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, ist der Geschäftskunde berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder, sofern nicht nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Geschäftskunde muss Digitalkontor dabei drei Nachbesserungsversuche einräumen. Dies gilt nicht, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall unzumutbar sind oder Digitalkontor die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert.

6. Digitalkontor haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafter Installation durch den Geschäftskunden (oder einem von ihm beauftragten Dritten) beruhen. Ebenso bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn ein Mangel darauf beruht, dass der Geschäftskunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Digitalkontor Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder unsachgemäß repariert. Das Gleiche gilt, wenn das Produkt nicht nach den Richtlinien des Herstellers installiert, betrieben oder gepflegt wird. Die Eignung der gelieferten Produkte für einen bestimmten, vertraglich nicht ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck sowie normaler Verschleiß und technische Abnutzung unterliegen nicht der Gewährleistung.

7. Die Haftung von Digitalkontor für Verzögerungsschäden ist, soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, beschränkt auf 0,5% des Lieferwerts der betreffenden Lieferung pro Woche des Verzugs, maximal jedoch 5% des Lieferwerts der betreffenden Lieferung; das Recht des Käufers nach Ablauf einer angemessenen, von ihm schriftlich gesetzten Frist vom Vertrag zurück zu treten bleibt unberührt.

8. Die im fortlaufenden Betrieb von digitalen Displays (Plasma-, TFTund LCD Flachbildschirmen) unter Umständen auftretenden Schatten- /Einbrenneffekte (sog. Image-Sticking) stellen keinen Mangel der Produkte dar und fallen daher nicht unter die Gewährleistungspflicht. Dieses herstellerunabhängige Verhalten entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

9. Wird ein Mangel zu Unrecht gerügt, ist Digitalkontor berechtigt, Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

10. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Auslieferung an den Geschäftskunden. Durch Gewährleistungsreparaturen werden keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf gesetzt.

11. Werden Produkte ausdrücklich als „gebraucht“ verkauft, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES GESCHÄFTSKUNDEN

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1. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, Digitalkontor bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen und auf eigene Kosten alle Voraussetzungen in der Betriebssphäre des Betreibers zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungspflichten durch Digitalkontor erforderlich sind. Diese Verpflichtung umfasst auch die Gewährleistung, dass in der von ihm benutzten Software- und Entwicklungsumgebung, in einem nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Umfang Virenfreiheit besteht.

2. Der Geschäftskunde hat dafür zu sorgen, dass die von Digitalkontor empfohlene geeignete Hardware oder Software zur Verfügung stehen und betriebsbereit sind, die notwendigen Einsatzbedingungen, wie zum Beispiel Stromversorgung, Raumklimatisierung und geeignete Räumlichkeiten, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerkumgebung und Internet-Browser vorhanden und betriebsbereit sind sowie gepflegt und gewartet werden.

3. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, die von Digitalkontor bezogene Software nicht missbräuchlich und/oder rechtswidrig, sondern ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen und es zu unterlassen, mit Hilfe dieser Software eigene oder fremde Informationen zu verbreiten oder zu veröffentlichen, deren Bereitstellung, Verbreitung und Nutzung Verstöße gegen das Strafrecht, urheberrechtliche Marken- und Kennzeichnungsrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht oder sonstige gesetzliche Vorschriften bewirkt. Sollte der Geschäftskunde Drittkunden die Möglichkeit gewähren, Informationen in Bereiche einzustellen, zu denen dem Drittkunden von dem Geschäftskunden Zugang gewährt wird, so ist er verpflichtet, diese Informationen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Geschäftskunde stellt Digitalkontor von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Nutzung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung von Informationen durch den Geschäftskunden oder dessen Drittkunden unter Nutzung der gelieferten Software erhoben werden. Der Geschäftskunde wird Digitalkontor jeglichen Schaden ersetzen, der Digitalkontor durch die Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund dieser Rechtsverletzungen oder behaupteten Rechtsverletzungen entsteht. Digitalkontor ist berechtigt, die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen durch den Geschäftskunden oder dessen Drittkunden zurückzuweisen oder entsprechende Inhalte zu sperren, wenn Digitalkontor einen Rechtsverstoß oder vermeintlichen Rechtsverstoß erkannt oder Digitalkontor von Dritten oder Behörden abgemahnt und/oder auf die Rechtsverletzungen hingewiesen wird. Digitalkontor wird den Geschäftskunden von diesen Sachverhalten unverzüglich in Kenntnis setzen.

4. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, die Inhalte, die er für den Einsatz bzw. die Präsentation auf den digitalen Displaysystemen des Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Software von Digitalkontor verwendet, unverzüglich zu überprüfen und unrichtige oder fehlerhafte Inhalte sofort zu rügen.

5. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, Passwörter, Zugangsberechtigungen etc. geheim zu halten und vor jeglichem Zugriff unbefugter Dritter zu sichern.

6. Der Geschäftskunde ist verpflichtet, regelmäßig nach Vorgaben von Digitalkontor eine Sicherungskopie, der von ihm in das Managementsystem eingestellten Daten und von ihm gegebenenfalls zusätzlich installierter Software, je nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik zu erstellen und die Sicherungskopie logisch und physisch vom Rechner getrennt aufzubewahren und bereitzuhalten, sodass eine Rekonstruktion der Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

 

IX. HAFTUNG

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1. Digitalkontor haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Digitalkontor nur, wenn Digitalkontor wesentliche Vertragspflichten verletzt (Kardinalpflichten). Zudem haftet Digitalkontor für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einem allein von Digitalkontor beherrschbaren Risiko beruht. In beiden Fällen ist der Schadensersatz dem Grunde und der Höhe nach Seite 3 von 3 auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise vorhersehbar waren. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden z.B. Produktionsausfall oder entgangener Gewinn – ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, etwa wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung für Produkte hinausgeht.

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Digitalkontor für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.

4. Unabhängig vom Verschulden haftet Digitalkontor bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.

5. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von Digitalkontor ist ausgeschlossen.

6. Die Haftungsbeschränkungen des § 9 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

X. EIGENTUMSVORBEHALT

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1. Digitalkontor behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten „Vorbehaltsware“ vor, bis der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

2. Der Geschäftskunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkaufs ist der Geschäftskunde nicht berechtigt.

3. Der Geschäftskunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks und Wechseln – mit allen Nebenrechten an Digitalkontor ab.

4. Eigentumsvorbehaltsware ist vom Geschäftskunden mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf Kosten des Geschäftskunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken ausreichend zu versichern. Der Geschäftskunde tritt hiermit seine Ansprüche aus Versicherungsverträgen an Digitalkontor ab. Digitalkontor nimmt die Abtretung an.

5. Wird der Geschäftskunde zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen gestellt, darf der Geschäftskunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Digitalkontor darf die Abtretungen aufdecken sowie vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Zur Herausgabe hat der Geschäftskunde die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern, sie als Lieferungen als Vorbehaltsware von Digitalkontor zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung darüber zu enthalten.

6. Der Geschäftskunde hat Digitalkontor den Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die an Digitalkontor abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und Digitalkontor in der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.

 

XI. RÜCKNAHME UND ENTSORGUNG

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1. Der Geschäftskunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen und stellt Digitalkontor insoweit von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht) und allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

2. Der Geschäftskunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weiter gibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach deren Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

3. Unterlässt es der Geschäftskunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung ihrer Kunden zu verpflichten, so ist er selbst verpflichtet, die gelieferte Ware nach der Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

XII. VERTRAULICHKEIT

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Digitalkontor verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Geschäftskunden vertraulich zu behandeln, wenn diese als solche gekennzeichnet sind oder sie offensichtlich als solche zu erkennen sind.

 

XIII. VERWENDUNG VON DATEN

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Durch den Vertragsschluss erklärt der Geschäftskunde sein Einverständnis damit, dass Digitalkontor, die von ihm eingegebenen Daten speichert, verarbeitet und verwendet, um gewünschte Geschäftsprozesse zu bearbeiten. Der Geschäftskunde ist berechtigt, Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Er ist berechtigt, der Nutzung und Übermittlung von Daten zu widersprechen sowie Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten zu verlangen.

 

XIV. WEITERVERBRINGUNG INS AUSLAND

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Digitalkontor weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Produkten deutschen und ausländischen rechtlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorbehalten der jeweils zuständigen Behörden unterliegen kann, die der Geschäftskunde zu beachten und einzuhalten hat, will er die Produkte exportieren.

 

XV. ANWENDBARES RECHT

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Alle mit Digitalkontor abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

XVI. GERICHTSSTAND

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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung ist Fürth.

 

XVII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung als vereinbart gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

 

Stand Mai 2017

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